Ankündigung eines Grenztermins und ...
...Bekanntgabe der Offenlegung der Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung
Straßenschlußvermessung zur Feststellung des rückständigen Grunderwerbes an der B 107 zwischen Püchau und Altenbach (Salzstraße), auf Antrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Leipzig
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Roland Meyer bestimmt im Zusammenhang mit einer durchgeführten Katastervermessung gemäß § 16 Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz (SächsVermGeoG) die Flurstücksgrenzen nachfolgend aufgeführter Flurstücke:
Gemarkung Lübschütz
Flurstücke:
194/4, 186/3, 373/1, 413/6, 475/1, 476/4, 263/3, 316/1, 186/2, 354/2, 390/2, 390/3, 414/4, 474/2, 365, 474/1, 473/3, 473/6, 473/7, 473/5, 472/1, 166/1, 364/1, 166/5, 470/3, 469/1, 469/2, 414/2, 414/3, 187/1, 187/2, 276/1, 308/3, 413/5, 413/7, 414/5, 167/1, 420/1, 399/1, 263/4, 309/1, 390/4, 400/1, 166/3, 194/2
Alle Eigentümer der genannten Flurstücke sowie sonstige Beteiligte, die von der Grenzbestimmung betroffen sind, erhalten die Möglichkeit am Grenztermin teilzunehmen.
Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 30.09.2010
um 10.00 Uhr statt.
Treffpunkt: B107 zwischen Püchau und Altenbach an der Kreuzung Salzstraße mit der Straße des Friedens (am Teich)
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsgesetzes. Die Eigentümer der genannten Flurstücke sind Beteiligte im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz (SächsVermGeoG) Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.
Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 19 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungsgesetzes (Durchführungsordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz - DVOSächsVermG) vom 1. September 2003 (SächsGVBl.S. 342).
Die Ergebnisse liegen in den Geschäftsräumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Roland Meyer in 04425 Taucha, Wurzner Straße 22, vom 01.10.2010 bis zum 31.10.2010, von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr und Dienstag von 13 Uhr bis 18 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Darüber hinaus können Sie die Ergebnisse der hoheitlichen Vermessung im Gemeindeamt Machern (Bauamt) in Form von Übersichtsplänen zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im o.g. Zeitraum, einsehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer (034298) 794 30 zur Verfügung.
Gemäß § 19 Satz 5 DVOSächsVermG gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 07.11.2010 als bekannt gegeben.