Hinweis auf Veröffentlichungen von Altersjubiläen

In dem Macherner Gemeindeblatt und der LVZ werden alle Geburtstage ab 70 Jahre veröffentlicht, wenn die betroffene Person keine Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Machern beantragt hat.
Wer künftig keine Veröffentlichung wünscht, muss rechtzeitig einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre beantragen. Das Formular für den Antrag erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Machern im Einwohnermeldeamt.