Verkehrsrechtliche Regelung

Goethe-, Mozartstraße und Lindenallee Erweiterung Parkverbotszone

Im Ergebnis der Beratungen zur derzeitigen und künftigen Verkehrssituation im Bereich der Goethestraße wurde unter Beachtung der Interessensträger festgelegt, den

        Bereich der Parkverbotszone Schlossplatz
        auf die Lindenallee, Teile der Goethestraße und Teile der Mozartstraße zu erweitern.

So sind im Bereich der Goethestraße Stellflächen für Pkw zu kennzeichnen, die ein geordnetes Abstellen von Fahrzeugen sichern und eine an den Verkehr angepasste Befahrung des Bereiches durch Nutzung von Ausweichstellen, insbesondere an Grundstückszufahrten, sichern soll.
Im Bereich der neuen Kinderkrippe soll das Parken in den gekennzeichneten Flächen zeitlich begrenzt sein, um die Frequentierung jederzeit zu ermöglichen.
Im Vordergrund der Betrachtung stand die Sicherung des Schulbusverkehrs.
So kommt es speziell in der Zeit von 7:15 bis 7:45 Uhr auf Grund der unterschiedlichen Verkehrsströme zur Schule zu Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs.
Neben dem Verweis auf § 1 der StVO, appellieren wir an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer, möglichst den unmittelbaren Schulbereich nicht anzufahren und Fahrzeuge in anderen Bereichen abzustellen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung prüfen, in wie weit weitere Parkplätze geschaffen werden können, um den Bereich der Goethestraße zu entlasten.
Die Umsetzung der Anordnung, speziell der Markierungen, erfolgt sobald es die Wetterbedingungen zulassen. Wir bitten Sie, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.