Das Einwohnermeldeamt informiert
WEHRRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2011
Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt . Dieses Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die ABSCHAFFUNG der allgemeinen WEHRPFLICHT und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes.
Mit der Neuregelung des § 58 WPflG werden die Meldebehörden verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. Für das Jahr 2011 gilt die Übergangsregelung des § 62 Abs. 2 WPflG. Danach sind die Daten im Oktober 2011 zu übermitteln. Die Datenerhebung dient dazu, Adressen zu erhalten, um potenziellen Rekruten Informationsmateriel über die Streitkräfte zukommen zu lassen.
Den Betroffenen wird ein WIDERSPRUCHSRECHT gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Machern einzulegen.
Müller