Allgemeine Infos


Auch in 2010 wieder Fördermittel für die ländliche Entwicklung
in der LEADER-Region „Leipziger Muldenland"

Für die LEADER-Region „Leipziger Muldenland" stehen auch für 2010 wieder Fördermittel aus dem LEADER- Programm der EU und des Landes Sachsen für die ländliche Entwicklung zur Verfügung.
Bereits 2007 schlossen sich 19 Gemeinden des ehemaligen Landkreises Muldental zur LEADER-Region
„Leipziger Muldenland" zusammen. Bis 2013 stehen der Region jedes Jahr unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für beschäftigungswirksame Maßnahmen, private Wohnumnutzungen oder Abrissmaßnahmen zur Verfügung. Aber auch für bestimmte touristische Maßnahmen oder die kommunale Infrastruktur steht der Fördertopf zur Verfügung. Anträge auf Fördermittel für das Jahr 2010 können ab sofort gestellt werden. Detaillierte Angaben zur Förderung, zum Förderverfahren sowie zu Antragsunterlagen erhalten Sie vom Regionalmanagement der LEADER-Region „Leipziger Muldenland" unter 03437/707071, regionalmanagement@Ipvmuldenland.de und www.leipzigermuldenland.de.

Landschaftspflegeverband Muldenland e.V. Regionalmanagement Leipziger Muldenland Nicolaiplatz 5
04668 Grimma
regionalmanagement@lpv-muldenland.de www.leipzigermuldenland.de


 

Informationsveranstaltung mit der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen mbH

Sehr geehrte Tourismus-Akteure, Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht erst in Zeiten der Wirtschaftskrise ist der zunehmende Wettbewerb im Tourismus zu spüren. Durch die Vielzahl verschiedenster Angebote und Möglichkeiten für die Touristen, unsere Region rund um die Mulde entdecken zu können, ist es besonders wichtig, dem Gast Angebote von Qualität zu präsentieren. Als Akteur wissen Sie, dass zu einem Angebot nicht nur die bloße Leistung gehört. Vielmehr steckt eine gute Organisation des Unternehmens, die gezielte Information und Beratung der Gäste sowie natürlich das Marketing des Produkts und des Unternehmens dahinter.

Gäste suchen verstärkt touristische Angebote, die durch qualitativen Service auffallen. Damit der Gast Ihre Leistungen aber auch als solche Angebote erkennen, die Vermarktung Ihrer Produkte in Zukunft verbessert werden kann und auch eine Unterstützung durch den Tourismusverband möglich ist, können Sie Ihr Unternehmen mit Hilfe der Schulungs- und Zertifizierungsinitiative ServiceQualität Sachsen zertifizieren lassen.

Als Betreiber verschiedener Netzwerke im ländlichen Raum lädt Sie das Regionalmanagement Leipziger Muldenland zu einer für Sie kostenfreien Informationsveranstaltung mit der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen mbH recht herzlich ein. Folgende zwei Termine stehen zur Auswahl:

08.09.2009, um 10.00 Uhr, Mehrgenerationshaus (Alten Feuerwehr), Nicolaiplatz 5, 04668 Grimma

09.09.2009, um 10.00 Uhr, Gasthof „Zur Fähre“, Am Wachtelberg 16, 04808 Wurzen (Dehnitz)

Zum Programm bitte hier klicken.
Informationen zur ServiceQualität Sachsen finden Sie unter www.servicequalitaet-sachsen.de
Bitte geben Sie uns bis 21.08.2009 Bescheid, an welcher Veranstaltung Sie verbindlich teilnehmen können (Zur Anmeldung bitte hier klicken).

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Wagner
Regionalmanagement


Sparkassenstiftung: 42.000 Euro für Heimat und Geschichte der Region Muldental

Mit ihrer Kunst- und Kulturstiftung hat die Sparkasse Muldental einen Beitrag zur Förderung und Gestaltung
unseres ehemaligen Muldentalkreises und damit der heimischen Region geleistet. Dabei setzt sich die Stiftung
jedes Jahr einen neuen Schwerpunkt.
Für das Jahr 2009 wird die Verwendung der Stiftungsmittel in Höhe von ca. 42.000 Euro auf dem Schwerpunkt „Heimat und Geschichte der Region Muldental" festgelegt. Gefördert werden Projekte im ehemaligen Muldentalkreis, die folgende Bedingungen erfüllen:

- Beginn des Projektes frühestens im IV. Quartal 2009 und spätestens 2010
- keine bereits laufenden Projekte

Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich mit der Geschichte der Region (z.B. Landkreis, Stadt, Dorf, Berufsgruppe, Verein) beschäftigen, die nachhaltig angelegt sind, sowie generationsübergreifende Wirkung entfalten. Dabei sind insbesondere Projekte gefordert, die eine Breitenwirkung in der Gesellschaft entwickeln. Nicht unterstützt werden gewerbliche und kommerzielle Projekte, einzelne Personen sowie hoheitliche und/oder Pflichtaufgaben der Kommunen oder eines sonstigen Trägers. Der vollständige Antrag muss bis zum 31. August 2009 beim Vorstand der Stiftung eingereicht werden.
Heidrun Naumann, Vorstandsvorsitzende der Kunst- und Kulturstiftung der Sparkasse Muldental betont, dass weitere Einschränkungen nicht vorgenommen werden, damit sich Vielfalt des ehemaligen Muldentalkreises in den eingereichten Anträgen widerspiegeln kann. Unter allen Antragstellern werden förderwürdige Projekte ausgewählt und finanziell unterstützt.
Im Jahr 2008 lag der Schwerpunkt der Verwendung der Stiftungsmittel auf „Sozialen und karitativen Engagement im ehemaligen Muldentalkreis". Durch die Stiftungsmittel in Höhe von 34.900 Euro wurden 2008 unter anderem folgende Projekte gefördert:

- Integration von Spätaussiedlern durch den Eissportverein Grimma e.V.
- Chorkonzerte in sozialen und karitativen Einrichtungen durch die Chorvereinigung Thümmlitzwalde e.V.
- Kauf von Kühlregalen und Gefriertruhen durch die Grimmaer Tafel /Tagestreff Grimma der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mulde-Collm e.V.
- Anschaffung eines Transporters für den Borsdorfer Tafelservice e.V.
- Anschaffung von Kühlgeräten und einer Werkstatteinrichtung für das Mehrgenerationenhaus des Zuversicht e.V. Wurzen und
- die Sanierung des ehemaligen Gasthofes Lastau zum Mehrgenerationshaus durch den Heimatverein Lastau und Umgebung e.V..

Diese Unterstützung ist mit einem Dank der Stiftung für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit verbunden und soll den Projekten bei einer gelungenen Umsetzung helfen.

Nähere Informationen zur Kunst- und Kulturstiftung der Sparkasse Muldental und das Antragsformular finden Sie im Internet unter www.spk-muldental.de.
Als Ansprechpartner stehen allen Interessenten die Vorstandsmitglieder der Kunst- und Kulturstiftung, Heidrun Naumann, Holger Knispel und Jens Weigelt unter der Telefonnummer 03437 991-100 gern zur Verfügung.
Für weitere Informationen und Fragen:    Heidrun Naumann, Kunst- und Kulturstiftung der Sparkasse Muldental, Straße des Friedens 25, 04668 Grimma, Telefon: 03437 991-100
 


Bekanntmachung über die Erstellung der Managementpläne für die FFH-Gebiete „Wölperner Torfwiesen" und „Teich- und Waldgebiete um Machern und Brandis" Landkreise: Nordsachsen; Leipzig    Gemeinden: Stadt Eilenburg, Jesewitz; Machern, Bennewitz

Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) lädt am Dienstag, den 30. Juni 2009, um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Machern (Dachgeschoss), Schlossplatz 9 in Machern
zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Durchführung der FFH-Managementplanung nach dem SächsNatSchG in den o. g. Gebieten ein.
Für Fauna-Flora-Habitat-Gebiete als Bestandteile des europaweiten Schutzgebietssystems „Natura 2000" ist gemäß § 22a (5) SächsNatSchG, beruhend auf Artikel 6 (1) und (2) der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), die Erstellung von Managementplänen vorgesehen. Dafür werden Mitarbeiter zweier Planungsbüros, im Sinne des § 54 (2) SächsNatSchG, voraussichtlich bis Frühjahr 2010 in den o. g. Gebieten Untersuchungen durchführen sowie auf Einzelflächen bezogene Daten erheben. Wir bitten alle betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.
Das LfULG möchte mit der Veranstaltung das Schutzgebietssystem „Natura 2000" im Allgemeinen und die besonderen Schutzgüter der „Wölperner Torfwiesen" sowie der „Teich- und Waldgebiete um Machern und Brandis" im Speziellen vorstellen und über den Zweck der Managementplanung aufklären.
Für Fragen und Anregungen wird dabei ausreichend Gelegenheit bestehen.
Nähere Auskünfte erteilt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Außenstelle Mockrehna, Frau Subklew (Tel. 034244/531-53). Weitere Informationen sind im Internet verfügbar: http://www.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/natur-landsch...
 


Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (VEW) zahlt Umsatzsteuer zurück
Wie ist die Rechtslage?

Mit Urteilen vom 8. Oktober 2008 —V R 61/03 bzw. V R 27/06 — hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungs-unternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser" fällt und somit als eigenständige Leistung mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist. Auch Reparaturen und ähnliche Leistungen an Hausanschlüssen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%.
Die nach der alten Rechtslage erstellten Bescheide sind grundsätzlich richtig und bestands-kräftig. Der VEW ist als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht verpflichtet, eine Rückzahlung der gemäß der neuen Rechtslage zu viel bezahlten Umsatzsteuer vorzunehmen.

Der VEW hat sich dennoch aus Kulanz entschieden, freiwillig die zu viel bezahlte Umsatzsteuer zurückzuzahlen. Wer kann mit einer Erstattung rechnen?

Betroffen sind alle Kunden, die seit August 2000 einen Kostenersatzbescheid für Arbeiten am Trinkwasserhausanschluss mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 19% vom VEW erhalten haben.
Es gehören zum Beispiel folgende Leistungen dazu:
Neuanschlüsse

- Auswechslungen, Reparaturen
- Umverlegungen.

Wie erhalten Sie Ihr Geld zurück?
Für eine zügige Abwicklung benötigen wir:

-    einen formlosen Antrag
-    eine Kopie des betreffenden Kostenersatzbescheides
-    die Angabe Ihrer Bankverbindung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03423 — 685520 zur Verfügung. Versorgungsverband Eilenburg – Wurzen


Fördermittel für die ländliche Entwicklung im Leipziger Muldenland

Auf ein erfolgreiches Jahr 2008 kann das Regionalmanagement der LEADER-Region „Leipziger Muldenland" zurückblicken. „Bereits im ersten Jahr des Regionalmanagements konnte eine beachtliche Anzahl von Anträgen auf Fördermittel beim Landratsamt Leipzig eingereicht werden" freut sich das Team des Regionalmanagements. Über das LEADER-Programm werden Fördermittel in die Region gebracht. Die zahlreichen Projekte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Regionalentwicklung im ländlichen Raum des Leipziger Muldenlandes. Bis 2013 können Projekte, ob nun beschäftigungswirksame Maßnahmen, private Wohnumnutzungen oder der Erhalt soziokultureller Infrastruktur, im ländlichen Raum unterstützt werden. Aber auch für touristische Maßnahmen oder die kommunale Infrastruktur steht der Fördertopf zur Verfügung. Bis zum 30. Juni des laufenden Jahres können Maßnahmen im ländlichen Raum beantragt werden.
Wenden Sie sich bitte an das:
Regionalmanagement Leipziger Muldenland Nicolaiplatz 5, 04668 Grimma, Tel.: 03437/ 70 70 71 regionalmanagement@lpv-muldenland.de, www.lpv-muldenland.de


 

1. Funktionsweise des Berufspendlernetzes Sachsen

Das „Berufspendlernetz Sachsen" ist eine internetgestützte Plattform zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften. Sie steht den sächsischen Berufspendlern zur Verfügung, damit diese regelmäßige Mitfahrer oder Mitfahrgelegenheiten suchen können. Die Eingabe der Fahrten und die Anlage des persönlichen Nutzerkontos erfordern zwischen drei und fünf Minuten Zeit. Nach der Anmeldung kann der Berufspendler nach Mitfahrangeboten suchen bzw. selbst eine Mitfahrgelegenheit einstellen. Die persönliche Kontaktaufnahme zwischen Fahrern und Mitfahrern erfolgt danach per Telefon oder E-Mail. Durch seine differenzierte Abbildung der Abfahrts- und Zielpunkte geht das Vermittlungssystem direkt auf die Bedürfnisse der Berufspendler vor Ort ein. Ziel des „Berufspendlernetzes Sachsen" ist es, die Auslastung der Pkws auf dem Weg zur Arbeit zu erhöhen. Statistisch gesehen ist im Berufsverkehr momentan jeder Pkw mit nur 1,04 Personen besetzt. Laut einer Studie des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) werden durch vergleichsweise einfache organisatorische Maßnahmen, wie die Erhöhung der Besetzungszahl durch die Bildung von Fahrgemeinschaften, erheblich deutlichere Emissionsminderungen als beim Einsatz moderner Telematikkonzepte erzielt.

2. Integration des ÖPNV

Im ländlichen Raum soll das Berufspendlernetz zukünftig den ÖPNV dort unterstützen, wo er ökonomisch an seine Grenzen stößt oder nur unzureichend ausgeprägt ist. Deshalb sind eine gezielte Zusammenarbeit mit den ÖPNV-Anbietern und die Programmierung von Schnittstellen zwischen den Fahrplanauskunftssystemen des ÖPNV und den Angeboten des Berufspendlernetzes in Vorbereitung und werden in Kürze zur Verfügung stehen. Mit dieser sogenannten „ÖPNV-Tiefenintegration" lassen sich beide Angebote fahrstreckengenau in einem System darstellen. Durch diese Verknüpfung ergeben sich gleichermaßen positive Synergieeffekte für den ÖPNV wie den motorisierten Individualverkehr (MIV).

3. Vorteile für die Region

Auch für die heimischen Betriebe kann sich der Einsatz des Berufspendlernetzes bezahlt machen. Arbeitnehmer, die in Fahrgemeinschaften den Weg zur Arbeit antreten, sind ausgeruhter, weniger gereizt und seltener krank. Dies erhöht die Leistungsbereitschaft und die Produktivität. Auf dem Betriebsgelände selbst kann Parkraum, der bisher von Mitarbeitern genutzt wurde, Kunden und Besuchern zur Verfügung gestellt werden. Da der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur inzwischen längst an räumliche, ökologische und finanzielle Grenzen gestoßen ist, sollte sich auch im Freistaat Sachsen jede Stadt und Gemeinde, aber auch jedes verantwortungsbewusste Unternehmen fragen, was man gemeinschaftlich zur Optimierung der betrieblich, regional und überregional verursachten Verkehrsströme beitragen kann. Das „Berufspendlernetz Sachsen ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige, effiziente und sichere Mobilität.

4. Hintergrund

Die Fahrstrecken der Berufspendler werden immer länger. Etwa jeder vierte Berufspendler verbringt auf dem Weg zur Arbeit eine halbe Stunde auf der Straße. Die Folgen sind neben dem hohen Schadstoffausstoß und den damit verbundenen Umweltbelastungen vor allem anwachsende Stauzeiten mit volkswirtschaftlichen Schäden durch Zeitverluste sowie Unfälle und Straßenverschleiß. Die aktuelle Diskussion um die Begrenzung der Pendlerpauschale, ständig steigende Kraftstoffpreise sowie die Probleme bei der Einhaltung der EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung verleihen dem Thema zusätzliche Brisanz. Die steigenden Kosten für Mobilität gehen nicht nur zulasten eines jeden Einzelnen. Als direkter Kaufkraftverlust der Bürgerinnen und Bürger belasten sie in der Folge auch Handel und Gewerbe in der Region. Die durchschnittlichen jährlichen Kfz-Kosten für einen Berufspendler mit 40 km Arbeitsweg im Freistaat Sachsen betragen knapp 3.800 Euro (bei einem Dieselpreis von 1,50 Euro/ Liter). Liste der Internetadressen für das Berufspendlernetz Sachsen: www.sachsen.pendlernetz.de Ab 01.08.2008 sind hinzugekommen: - leipzig.pendlernetz.de, - chemnitz.pendlernetz.de, - dresden.pendlernetz.de, - kreis-leipzig.pendlernetz.de, - kreis-nordsachsen.pendlernetz.de, - kreis-zwickau.pendlernetz.de, - erzgebirgskreis.pendlernetz.de, - kreis-mittelsachsen.pendlernetz.de, - kreis-meissen.pendlernetz.de, - kreis-sw-oe.pendlernetzde, - kreis-bautzen.pendlernetz.de, - vogtlandkreis.pendlernetz.de, - kreis-goerlitz.pendlernetz.de.


Bekanntmachung Staatsbetrieb Sachsenforst

Staatsbetrieb Sachsenforst — Forstbezirk Leipzig informiert zur landesweiten Stichprobeninventur zu Wildschäden im Wald (Verbiss- und Schälschadenserhebung):
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Forstgutachten des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 04.04.2000 führt der Staatsbetrieb Sachsenforst in 3jährigem Turnus eine Stichprobeninventur zu Wildschäden im Wald durch. Dabei stellen Sachverständige in dem ersten Verfahrensschritt an ausgewählten Aufforstungen den Umfang der Schäden durch Wildverbiss in jungen Waldbeständen in allen Waldgebieten fest. Innerhalb der Schalenwildgebiete für Rot- und Muffelwild werden ebenfalls eventuelle Schälschäden an der Baumrinde begut¬achtet. Nachdem 2006 die letzte Wildschadensinventur stattfand, führt der Staatsbetrieb Sachsenforst in diesem Jahr erneut eine Verbiss und Schälschadenserhebung durch.
Der Forstbezirk Leipzig informiert hiermit, dass vom 1. April bis zum 29. Mai im Auftrag von Sachsenforst die Außenaufnahmen durchführen und dafür die entsprechenden Waldflächen aller Eigentumsarten betreten werden. Die örtlichen Revierförster von Sachsenforst und die Forstbediensteten der Unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte begleiten die Sachverständigen bei Ihren Außenaufnahmen.
Die Ergebnisse dieser landesweiten Inventur werden voraussichtlich im September vorliegen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden in dem zweiten Verfahrensschritt vom 01.10. bis 31.12.2009 durch die Forstbehörden über den Vegetationszustand, entstandene Verbiss- und Schälschäden und den Stand der Waldverjüngung erstellt.
Neben den Ergebnissen der Wildschadensinventur werden weitere Informationen wie z.B. der Vergleich der Vegetationsentwicklung in gezäunten und ungezäunten Flächen genutzt. Die erstellten forstlichen Gutachten dienen dann als Grundlage für die Erstellung der kommenden Abschusspläne durch die unteren Jagdbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städte.

Andreas Padberg
Forstdirektor
Leiter des Forstbezirkes Leipzig


Das Meldeamt der Gemeinde Machern informiert: Widerspruch zur Übermittlung von Daten

Vollzug des Sächsischen Meldegesetzes (Sächs. MG) vorn 21.04.1993 (Sächs.GVBL.20/1993 vom 12.05.1993) in der Neufassung vom 04.07,2006 (GVBL. S. 388). Nach § 32 Abs. 1 Sächs. MG darf die Meldebehörde Vor- und Familiennamen. Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften benannter Einwohner übermitteln. In Vorbereitung des automatisierten Abrufes über das Internet (Melderechtsrahmengesetz §21/Sächs.MG § 32 Absatz 5) aus dem Kommunalen Kernmelderegister (KKM) weist das Einwohnermeldeamt Machern auf folgendes hin: Widerspruch nach § 32 Absatz 4 Satz 4 zur Weitergabe dieser Daten über das Internet, kann jeder Bürger beim Einwohnermeldeamt in Machern ab sofort gebührenfrei geltend machen. Das entsprechende Formular wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Wir weisen daraufhin, dass schriftliche und mündliche Melderegisterauskünfte in der Gemeinde auch bei Widersprüchen zur Internetauskunft weiterhin möglich sind.


Das Umwelt- und Bauaufsichtsamt informiert:
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist grundsätzlich verboten!

Nach wie vor regelt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung - PflanzAbfV) vom 25.09.1994 die Entsorgung pflanzlicher Abfälle, welche auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen, in Sachsen, somit auch in allen Kommunen des Muldentalkreises.

Bei der Verwertung pflanzlicher Abfälle ist Folgendes zu beachten:

Pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken oder in Gärten anfallen, dürfen durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, gemäß § 2 Abs.1 PfIanzAbfV entsorgt werden. Dabei sollen Geruchsbelästigungen beim Kompostieren vermieden werden. Ist die Entsorgung dieser Abfälle auf diese Art und Weise nicht möglich, sind diese nach § 2 Abs. 2 PflanzAbfV durch geeignete Maßnahmen, wie Häckseln oder Shreddern, aufzubereiten und anschließend zu kompostieren oder unterzugraben. Bei der Aufbereitung sollen Lärmbelästigungen vermieden werden. Sollte dies Ihnen ebenfalls nicht möglich sein, können Sie Ihre Pflanzenabfälle bis zur Menge eines Pkw-Anhängers im April und Oktober 2008 kostenfrei an den fünf Annahmestellen in Grimma, Lausicker Straße, in Colditz, Leisniger Straße, in Trebsen, Industriegebietsstraße 3, in Wurzen, Lüptitzer Straße (ehem. Motorenwerk), oder in Brandfis, Waldsteinberger Straße, innerhalb der Öffnungszeiten (siehe Informationsbroschüre der „Abfallwirtschaft Muldentalkreis - Kommunaler Eigenbetrieb" für 2008, Seite 14) anliefern. Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken (beispielsweise aus Klein- und Hausgärten u.ä.) können nur ausnahmsweise nach § 4 Abs. 1 PflanzAbfV verbrannt werden, wenn eine Entsorgung für jeden einzelnen Bürger durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen, Kompostieren bzw. Shreddern oder eine Nutzung der von der entsorgungspflichtigen Körperschaft durch Satzung anzubietenden Entsorgungsmöglichkeiten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Hierbei muss jeder Bürger eigenverantwortlich objektiv und subjektiv für sich selbst prüfen, ob das Kompostieren, das Shreddern oder die Abgabe der Pflanzenabfälle an den fünf Annahmestellen für ihn zumutbar ist. Dies ist stets im Einzelfall zu prüfen. Nur in einem solchen Ausnahmefall können pflanzliche Abfälle gemäß § 4 Abs. 2 PflanzAbfV vom 1. bis 30. April werktags in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, höchstens während zwei Stunden täglich, verbrannt werden. In der Vergangenheit waren dabei oftmals die Rauchbelästigung sowie der Funkenflug ein sehr großes Ärgernis in der Bevölkerung, obwohl beim Verbrennen folgende Bedingungen nach § 4 Abs. 2 PflanzAbfV mit großer Sorgfalt zu beachten sind: 1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch die Rauchentwicklung oder den Funkenflug. 2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 3. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: a) 200 m von Autobahnen, b) 100 m von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden sowie c) 1,5 km von Flugplätzen. Von den Krankheiten Feuerbrand und Scharka befallene Pflanzen sind nach vorheriger Anzeige beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Gartenbau Rötha-Wurzen, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha, Tel. 034206 58930, grundsätzlich zu verbrennen. Sofern die angefallenen Pflanzenabfälle auf den Grundstücken kompostiert (Verwertung) oder nur im Ausnahmefall verbrannt werden, auf welchem sie angefallen waren, besteht keine Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Landkreis Muldentalkreis. Generell ist das Verbrennen anderer Abfälle, wie Bau- und Abbruchholz, Verpackungsabfälle sowie Sperrmüll (Möbelteile) verboten. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung der Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist für Gewerbetreibende im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit verboten. Wiederholt ist darauf hinzuweisen, dass das Ablagern jeglicher pflanzlicher Abfälle im Wald, am Waldrand sowie auf Feld- und Wiesenflächen illegal ist. Verstöße gegen die PflanzAbfV, die vorsätzlich oder fahrlässig erfolgen, stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 6 PflanzAbfV dar. Das Landratsamt Muldentalkreis als zuständige Vollzugsbehörde wird mit Hilfe der jeweiligen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden die Verstöße gegenüber den ordnungswidrig handelnden Bürgern ahnden.

Noch ein Hinweis an alle Gartenfreunde, vor allem an Kleingartenbesitzer:

Das Anlegen von Komposthaufen hat nicht auf fremden Grundstücken (beispielsweise auf benachbarten Wald-, Feld- und Wiesengrundstücken) zu erfolgen, sondern auf den Grundstücken, auf denen die Pflanzenabfälle angefallen sind, somit im Kleingarten und unter Einhaltung eines entsprechenden Abstandes zum Nachbargrundstück zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen. Im Fall von Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Muldentalkreis, Umwelt- und Bauaufsichtsamt, Karl-Marx-Straße 22, 04668 Grimma, Tel. 03437 984-730, -733 oder 734, als untere Abfallbehörde oder das Ordnungsamt Ihrer Kommune. Nora Ast Sachbearbeiterin Abfall- und Bodenschutzrecht im Umwelt- und Bauaufsichtsamt