Bekanntgabe der Sanierungsfristen...

für Kleinkläranlagen / Abwassersammelgruben auf Wohngrundstücken

Entsprechend der EU-Gesetzgebung hat der Freistaat Sachsen gesetzliche Regelungen erlassen, die jeden Grundstückseigentümer verpflichten, bis zum Ende der festgesetzten Sanierungsfrist seine mechanische Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe nachzurüsten oder neu zu bauen. Vorhandene Abwassersammelgruben sind – wenn ein Weiterbetrieb durch den ZV WALL bescheinigt worden ist - auf Dichtheit prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu sanieren oder neu zu bauen.
Die Sanierungsfristen der Standorte richten sich nach der wasserwirtschaftlichen Notwendigkeit und sind im Abwasserbeseitigungskonzept des ZV WALL festgesetzt.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Umstellung durch ein Förderprogramm. Die Grundförderung für den Neubau einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe beträgt 1.500 Euro, die für eine Nachrüstung 1.000 Euro. Der ZV WALL hat die Ortsteile Gerichshain, Posthausen und Plagwitz in Bürgerveranstaltungen über die notwendigen Maßnahmen, die gesetzlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten informiert. Zu den Informationsveranstaltungen der Ortsteile Dögnitz, Lübschütz, Machern und Püchau werden die betroffenen Bürger rechtzeitig eingeladen.
Jeder Grundstückseigentümer darf ab sofort, muss aber spätestens bis zum Ende der festgesetzten Sanierungsfrist seine Anlage umrüsten.
Wir weisen darauf hin, dass vor Beginn der Baumaßnahmen in jedem Fall die notwendigen Genehmigungen eingeholt werden müssen (Antrag Genehmigung zur Grundstücksentwässerungsanlage).
Der Weiterbetrieb bzw. der Neubau von Abwassersammelgruben ist ein Ausnahmefall und muss beim Zweckverband schriftlich beantragt werden.