Öffentliche Bekanntmachung

Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) für unterirdische Telekommunikationsanlagen (Erdkabel) in der Gemeinde Machern beantragt hat. Betroffen sind folgende Flurstücke:

Gemarkung Gerichshain, Flurstück 140/1, 141 und 1122/11.

Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunterlagen unter dem Aktenzeichen Berl1-2 B 022/10 bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Seidelstraße 49, 13405 Berlin einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Die Vereinbarung eines Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (0 30) 43 74-15 70, Frau Kulb, möglich. Ein Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes besteht, da gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 11 GBBerG bereits per Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für am 03.10.1990 bestehende Telekommunikationsanlagen der früheren Deutschen Post entstanden ist.

Berlin, 27.04.2010,
Bundesnetzagentur